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Brexit-Änderungen wirken sich auf Steuerabgaben aus

Seit dem Brexit erhebt die Regierung des Vereinigten Königreichs (UK) eine Mehrwertsteuer (MwSt.) von 20 % auf sämtliche internationale Bestellungen mit einem Bestellwert bis zu 135 £. Sämtliche Händler müssen sich bei der britischen Zollbehörde registrieren, um diese Mehrwertsteuerabgabe zu begleichen. Bei Bestellungen mit einem höheren Bestellwert wird die Mehrwertsteuer auf den Kunden umgelegt.

Lightspeed eCom erhebt automatisch eine Mehrwertsteuer von 20 % auf Bestellungen mit einem Bestellwert von maximal 135 £.

Grenzwert

eCom ermittelt auf folgende Weise, ob ein Bestellwert den Grenzwert von 135 £ nicht überschreitet:

  • Versandkosten und Zahlungsgebühren fließen nicht in die Berechnung ein .
  • Die Berechnungsgrundlage bildet der Warenpreis vor Steuern.
  • Der Gesamtpreis der Bestellung wird, falls er in einer anderen Währung erhoben wird, auf Grundlage von aktuellen Währungskursen, die alle 24 Stunden aktualisiert werden, in Pfund Sterling (GBP) umgerechnet.

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